Lizenzvertrag

Dies ist ein bindender Vertrag zwischen Ihnen (im folgenden "Lizenznehmer" genannt) und der Intellichance Bildungsservice GbR, Dachau (im folgenden "Lizenzgeber" genannt).

 

Falls Sie mit den Bedingungen dieses Vertrags ganz - oder auch nur in Teilen - nicht einverstanden sind, benutzen Sie die Software nicht und zahlen Sie den geforderten Lizenzbetrag nicht.
Mit Ihrer - auch stillschweigenden - Anerkennung dieses Vertrags, mit Nutzung des Lizenzgegenstands, spätestens aber mit Zahlung der Lizenzgebühr erkennen Sie die folgenden Vertragsbedingungen ausdrücklich an
.

 

§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die Lizenzrechte an der Lernsoftware "BASE X", bzw. "BASE X online" (Lizenzmaterial). Das Lizenzmaterial ist für den Betriebswirtschaftsunterricht an Wirtschaftsschulen konzipiert und unterstützt datenbankgesteuert den Wissenserwerb wesentlicher Inhalte dieses Fachs.

 

§ 2 Einräumung des Lizenzrechts
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, das Lizenzmaterial in der in diesem Vertrag beschriebenen Weise und zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung muss vereinbart werden. Im Zweifel verbleiben die Nutzungsrechte bei dem Lizenzgeber.
Die Eigentumsrechte am Lizenzmaterial verbleiben beim Lizenzgeber.
Das Lizenzrecht wird unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung gewährt.

 

§ 3 Nutzungsumfang des Lizenzrechts
Das Lizenzrecht ist nicht ausschließlich. Der Lizenzgeber kann das Lizenzmaterial daher unbeschränkt an Dritte weitergeben.
Das Lizenzrecht ist nicht übertragbar. Der Lizenznehmer darf daher das Lizenzmaterial nur für seinen eigenen privaten Gebrauch nutzen. Er kann das Lizenzmaterial auch ohne Zustimmung des Lizenzgebers nicht an Dritte verkaufen, verschenken, verleihen, vermieten oder in sonstiger Weise zu übertragen.
Das Erstellen von Kopien ist ebenso unzulässig wie die Vervielfältigung durch Dritte.
Das Nutzungsrecht erstreckt sich ausschließlich auf einen, vom Lizenzgeber eingerichteten Nutzerzugang auf der InternetSeite des Lizenzgebers. Für den Zugriff auf den InternetServer www.base-x-online.de ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde hat sich einen Internet Service Provider zu wählen, der ihm den Zugang ermöglicht. Die Kosten des Internet Service Providers und die ihm entstehenden Telekommunikationskosten trägt der Kunde.
Dem Lizenznehmer ist das Extrahieren und Weiterleiten der Lerninhalte an Dritte in jedem Fall ausdrücklich untersagt. Die Lerninhalte dürfen nur mit dem Lizenzmaterial aufgerufen und genutzt werden.
Eine anderweitige Nutzung über Datenfernübertragungswege als vom Lizenzgeber eingerichtet und ausdrücklich autorisiert ist in jedem Fall untersagt.

 

§ 4 Pflichten des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer wird dem Lizenzgeber auf Verlangen über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft erteilen.
Der Lizenznehmer trägt durch geeignete Maßnahmen Sorge, dass das Lizenzmaterial von Dritten nicht kopiert, verändert oder ganz oder in Teilen gelöscht werden kann.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet den Lizenzgeber über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren sowie den Lizenzgeber dabei zu unterstützen gegen ihm bekannte Verletzungen des Lizenzrechts gerichtlich vorzugehen.

 

§ 5 Lizenzzeit und Kündigung
Das Lizenzrecht ist zeitlich beschränkt.
Im Falle der Demoversion ist es auf die einmalige Nutzung beschränkt. Im Falle der Vollversion wird es für maximal drei Jahre - beginnend mit Vertragsabschluß - gewährt.
Nach Ablauf der Lizenzzeit erlöschen sämtliche Rechte des Lizenznehmers an dem Lizenzmaterial, soweit die Lizenz nicht ausdrücklich verlängert wird. Der Lizenznehmer ist dann verpflichtet sämtliche Datenbestände des Lizenzmaterials von seinen Rechnern zu entfernen.

 

§ 6 Verbindungskosten
Der Lizenzgeber stellt die Daten über seine InternetSeite zur Verfügung. Kosten für die Telekommunikationsverbindung von und zu dieser Seite trägt der Lizenznehmer alleine.

 

§ 7 Gebühren und Entgelte
Für die Nutzung der Lizenzrechte ist eine einmalige Gebühr je erteilter Lizenz zu entrichten. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach unserer Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.

 

§ 8 Haftungsbedingungen
Der Lizenzgeber gewährleistet die einwandfreie Lesbarkeit der Daten, sowie den Einsatz der Software unter normalen Betriebsbedingungen an derzeit handelsüblichen Einzelplatzrechnern mit Internetzugang zum Zeitpunkt der Freischaltung der Nutzerlizenzen.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die generelle Fehlerfreiheit des Vertragsgegenstands, insbesondere haftet er nicht für die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit oder für durch die Benutzung des Vertragsgegenstands entstandene Schäden.
Das Erscheinungsbild des Lizenzmaterials kann sich infolge technischer Rahmenbedingungen beim Lizenznehmer (z.B. andere Bildschirmauflösung, vorhandene Schrifttypen (Fonts), etc.) unterschiedlich darstellen. Es kann daher den Eindruck eines Mangels entstehen, ohne dass ein solcher vorliegt. Für Qualitätseinbußen oder Datenverluste aufgrund Hard- und Softwareausstattung des Lizenznehmers kann der Lizenzgeber keine Gewähr übernehmen.
Mängel, die durch das Zusammenwirken von fremder Hard- und Software mit dem Lizenzmaterial verursacht werden hat der Lizenzgeber generell nicht zu vertreten. Im Zweifel gilt der Nachweis des Lizenzgebers, dass das Lizenzmaterial an anderen üblichen Rechnern als denjenigen des Lizenznehmers die vereinbarten Eigenschaften und Funktionsweisen aufweist.
Der Lizenzgeber haftet ebenso nicht für Mängel, die sich auf unsachgemäßen Gebrauch des Lizenzmaterials zurückführen lassen, insbesondere nicht für Mängel aufgrund fehlerhafter Dateneingaben durch die Nutzer. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass die einwandfreie Funktionsweise des Lizenzmaterials durch Eingabefehler beeinträchtigt werden kann.
Berechtigte Mängel muss der Lizenznehmer binnen einer Woche nach dem Erkennen rügen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert wiederzugeben.
Haftungsfreistellungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Berechtigte Mängel am Lizenzmaterial behebt der Lizenzgeber nach Wahl kostenfrei oder stellt dem Lizenznehmer kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Schlagen Mängelbeseitigungsversuche mehrfach fehl, so kann der Lizenznehmer den Vertrag fristlos kündigen. Die anteilige Lizenzgebühr ist ihm dann zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche an den Lizenzgeber sind in jedem Fall ausgeschlossen.
In keinem Fall ist der Lizenzgeber für einen Betrag haftbar, der größer als der tatsächlich von der Lizenznehmernehmerin bezahlte Betrag ist.

 

§ 10 Kollisionsregelung
Dieser Vertrag gilt vor allen anderen Vertragsregelungen, Geschäftsbedingungen, Vereinbarungen, etc.

 

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzten, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Dieser Vertrag einschließlich der Anlagen enthält alle zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand.